Wissen

Steuern

Steuern stellen in der Schweiz eine der häufigsten Fallen dar, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. Eine unerwartet hohe Steuerrechnung kann für viele Menschen eine böse Überraschung sein und zu finanziellen Belastungen führen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, sich im Voraus gut zu informieren und strategisch vorzugehen, um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden.

darum geht’s

  • Kennen Sie die Höhe ihrer Steuern?
  • Haben Sie die Steuern in Ihrem laufenden Budget berücksichtigt?
  • Reicht der 13. Monatslohn für die Steuern?
  • Wenn Beträge für die Steuern laufend zurückgestellt oder im Dauerauftrag direkt ans Steueramt überwiesen werden, gibt es in der Regel keine bösen Überraschungen.

Steuern gehören fix in jedes Budget, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Dafür müssen Sie natürlich wissen, wie hoch die Steuern ausfallen werden. Die Krux bei der Sache ist, dass die Steuererklärung erst im Folgejahr ausgefüllt werden kann. Erst dann ist definitiv klar, wie hoch die Einnahmen und Abzüge usw. im Vorjahr waren. Darum erhalten Sie auch von der Steuerbehörde vorerst eine provisorische Rechnung, die sich auf die Daten aus dem Vorjahr abstützt. Falls bei Ihnen alles seit Jahren in etwa gleich ist, ist das gar kein Problem. Die Beträge von Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern werden immer etwa gleich hoch sein.

Treten Sie jedoch nach einer Ausbildung, Auslandaufenthalt oder einem sonstigen Arbeitsunterbruch wieder ins Arbeitsleben ein oder reduzieren oder erhöhen Sie ihr Pensum, verdienen Sie plötzlich mehr oder weniger, sind Sie selbständig und haben Jahr für Jahr hohe Schwankungen, so empfiehlt es sich bereits im Vorjahr zum Steuerjahr eine Überschlagsrechnung zu machen.

 Praxistipp:

  • Versuchen Sie hochzurechnen, welches Einkommen Sie im neuen Jahr zu erwarten haben. Sobald die provisorische Steuerrechnung kommt, überprüfen Sie, ob das angenommene steuerbare Einkommen in der Nähe von der Realität ist. Wenn nicht, lassen Sie das steuerbare Einkommen durch das Steueramt mit dem von Ihnen berechneten Betrag anpassen und lassen Sie sich eine neue provisorische Veranlagung zukommen.
  • Erstellen Sie ein Budget samt Steuern. Sie können dafür unsere Budgetvorlagen nutzen.
  • Nehmen Sie, wenn nötig, Beratung in Anspruch. Viele Menschen schätzen den Austausch mit einer Fachperson und gewinnen so Sicherheit bei der Einschätzung der Situation. Eine Beratungsstelle des Dachverbands in ihrer Nähe finden Sie hier.

 

Oft täuscht die erste Steuerrechnung nach der Ausbildung. Sie kann meistens noch gut mit dem 13. Monatslohn bezahlt werden, weil Ausbildungen Mitte Jahr zu Ende gehen. So werden lediglich 5 bis 6 Monate mit vollem Einkommen versteuert werden müssen. Erst im Folgejahr werden der Berechnung 12 Monatseinkommen inkl. 13. Monatslohn zu Grunde liegen. Die gute Nachricht ist, dass viele Kantone einfache und hilfreiche Steuerrechner im Internet aufgeschaltet haben. Die Berechnung wird zwar nicht auf den Franken genau stimmen, aber sie gibt die Richtung vor in die es geht. So können die monatlichen Rückstellungen oder Überweisungen von Anfang an laufend gemacht werden.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist es ein Ammenmärchen, dass sich die Steuern mit dem 13. Monatslohn bezahlen lassen. Die Erfahrung aus den Budgetberatungen zeigen, dass es auch psychologisch wohltunender ist, wenn der 13. Monatslohn für Unvorhergesehenes, Sparen, Ferien, Geschenke oder anders genutzt werden kann als dass er vollständig für Steuern verwendet werden muss.

Empfehlung: 

  • Steuerhandbücher sind keine Bücher mit sieben Siegeln. Sie leisten oft hilfreiche Dienste beim Ausfüllen der Erklärung. Darum empfiehlt es sich, diese bei Unklarheiten bei den entsprechenden Themen zu lesen.
  • Füllen Sie die Steuererklärung elektronisch aus. So werden Sie laufend auch durch die möglichen Abzüge geführt.

 

Ein heikler Übergang ist, wenn auf Grund der Änderung beim Aufenthaltsstatus die Quellenbesteuerung wegfällt und neu regulär besteuert wird. Darauf sind Betroffene oft nicht vorbereitet und haben weder einen Dauerauftrag eingerichtet noch Rückstellungen für die Steuern getätigt. Wenn dann die Steuerrechnung kommt, ist das Geld bereits für anderes verwendet worden. Auch hier kann sich eine Budgetberatung lohnen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Hinweis:

  • Ob Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig einreichen oder nicht, kann wichtig sein. Es hat Folgen für die Berechtigung und die Berechnung anderer Ansprüche, wie z.B. der Prämienverbilligung.
  • Es gibt Gemeinden, die Personen mit Einnahmen am Existenzminimum beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützen.
  • Sie wurden provisorisch viel zu hoch veranlagt und leben plus/minus am Existenzminium? Menden Sie sich bei der Steuerbehörde und bitten Sie um eine Anpassung. 
  • Sie wissen bereits beim Ausfüllen der Steuererklärung, dass Ihre Einnahmen im Folgejahr sinken werden? Weisen Sie das Steueramt darauf hin und geben Sie das ungefähre neue Einkommen an.

 

*In Zusammenarbeit mit Schuldenprävention Zürich